Impressum // Laxbene

Impressum und AGB

Impressum/Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG

Herausgeber/Dienstanbieter:
Recordati Pharma GmbH
Öffentlichkeitsarbeit
Eberhard-Finckh-Straße 55
89075 Ulm

Tel.: 0731 / 70 47-0
Fax: 0731 / 70 47-298
E-Mail: info@recordati.de

Geschäftsführer (Managing Directors): Karsten Haas, Benoit Slavicek

Registergericht: Ulm HRB 169
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE811213325

Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Geschäftsführer (Managing Directors): Dr.med. Birgit Daglinger, Benoit Slavicek

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen

Realisation:
VMLY&R Commerce GmbH
Kaiser-Wilhelm-Str. 85
D-20355 Hamburg
Tel.: 040 30 30 00
E-Mail: info@vmlyrcommerce.com
www.vmlyrcommerce.com/de

Alle Erwähnungen und Beschreibungen von Produkten von Recordati Pharma stellen ausschließlich Informationen über die allgemeine Beschaffenheit der Aktivitäten des Unternehmens dar und sind nicht dazu bestimmt, die Zweckmäßigkeit der Einnahme irgendeines der Produkte in irgendeinem besonderen Fall zu empfehlen.Alle Angaben unseres Internetangebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden. Für weitere und vollständige Informationen zu den auf dieser Webseite genannten Produkten verweisen wir Sie auf die jeweilige Fach- bzw. Gebrauchsinformation. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen der Recordati Pharma GmbH (AGB)

§ 1. Geltungsbereich
1.1 Unseren Lieferungen, Werkleistungen und sonstigen vertraglichen Leistungen liegen ausschließlich und unter Abwehr fremder AGB diese AGB zugrunde. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender AGB unserer Vertragspartner einen Vertrag vorbehaltlos erfüllen.
1.2 Unsere AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit unseren Vertragspartnern bis zu dem Zeitpunkt, in dem wir unsere AGB ändern.
1.3 Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 2. Angebote, Auftragsbestätigung
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung, sofern dieser nicht rechtswirksam durch den Käufer widersprochen wird. Eine Auftragsbestätigung durch uns kann schriftlich, fernschriftlich oder mündlich erfolgen.
2.2 Wir sind berechtigt, einen Auftrag innerhalb von zwei (2) Kalenderwochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Erfolgt die Annahme nach Ablauf der Frist und sieht sich der Käufer deshalb nicht mehr an seinen Auftrag gebunden, hat er dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen; anderenfalls gilt der Vertrag als geschlossen.
2.3 Ein Angebot kann auch durch Auslieferung der Bestellung angenommen werden.

§ 3. Preise, Lieferung
3.1 Sofern nicht in der Auftragsbestätigung abweichend angegeben, gelten die Preise gemäß der jeweils bei Bestellung oder, wenn dies für den Käufer günstiger ist, unserer bei Lieferung gültigen Preisliste.
3.2 Die Zahlungsbedingungen werden mit der Auftragsbestätigung, spätestens mit Übersendung der Rechnung mitgeteilt. Jede Zahlung erfolgt als Akonto-Zahlung.
3.3 Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf abweichende Bedingungen hingewiesen wird, erfolgt die Lieferung versand-/ frachtkostenfrei, sofern der Bestellwert der Lieferung 400 Euro übersteigt. Bei Unterschreitung des Bestellwertes von 400 Euro werden Versand- und Frachtkosten erhoben und mit der Rechnung geltend gemacht.

§ 4. Gefahrübergang, Liefer- und Leistungstermine, Erfüllungsort
4.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versand geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Auf Wunsch des Käufers kann auf dessen Kosten eine Versicherung gegen das Transportrisiko abgeschlossen werden. In diesem Falle hat der Käufer uns entsprechend zu beauftragen und den Wert der Ware anzugeben.
4.2 Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung durch uns. Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist das Lager verlassen hat oder die Abhol- bzw. Versandbereitschaft angezeigt wurde.
4.3 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig eine nach den jeweiligen Umständen angemessene neue Lieferfrist bestimmt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde.
4.4 Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
4.5 Teillieferungen durch uns sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4.6 Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens, Ulm.

§ 5. Verzug des Käufers
5.1 Die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des Verzugs richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Lieferung weiterer bestellter Waren an den Käufer bis zur vollständigen Bezahlung derjenigen Forderungen, bzgl. derer sich der Käufer in Verzug befindet, zu verweigern oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag/von den Verträgen zurückzutreten.
5.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können.

§ 6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gekauften/bestellten Sache bis zur Erfüllung aller Forderungen – auch älterer, künftiger und bedingter Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und Schadensersatzansprüche – aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Sache pfleglich zu Behandeln.
6.3 Die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in stets widerruflichem Auftrag von und für uns, ohne uns jedoch zu verpflichten. Im Fall der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Verkaufswert der neu entstandenen Sache. Für den Fall, dass unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung, oder Verarbeitung erlischt, überträgt uns der Käufer/Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums-, Miteigentums- und Anwartschaftsrechte an der neuen Sache bis zur Höhe der gemäß 6.1 gesicherten Forderungen. Auch in diesem Falle ist der Käufer zur unentgeltlichen Verwahrung für uns verpflichtet. 6.2 gilt entsprechend.
6.4 Der Käufer tritt uns bereits jetzt sämtliche Ansprüche, die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehen, ab und zwar bis zur Höhe der gemäß 6.1 gesicherten Forderungen. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren gilt Vorstehendes sinngemäß, jedoch wird in diesem Fall die Forderung gegen den Dritten in Höhe des Verhältnisses zum Rechnungswert der anderen Waren an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung von Waren, an denen wir einen Miteigentumsanteil gemäß 6.3 haben, tritt der Käufer uns einen unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil der Forderung gegen den Dritten ab.
6.5 Wir ermächtigen den Käufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder in unserem Miteigentum stehenden Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Die Ermächtigung gilt im Sinne einer aufschiebenden Bedingung als widerrufen, sobald der Käufer sich in Verzug befindet. Der Käufer ist zur Abführung des durch die Weiterveräußerung erzielten Erlöses bis zur Höhe unserer fälligen Gesamtforderungen an uns verpflichtet.
6.6 Wir ermächtigen den Käufer, sämtliche uns zustehenden Forderungen einzuziehen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der einbezogene Rechnungsbetrag frei von Rechten Dritter gehalten wird. Die Ermächtigung gilt als widerrufen, sobald der Käufer sich in Verzug befindet. Zur Sicherung des Einziehungsrechtes wird weiterhin vereinbart:
6.7 Der Käufer ist jederzeit verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich seine Abnehmer zu benennen und/oder diese von der Abtretung zu unseren Gunsten zu unterrichten, unbeschadet unseres eigenen Rechts zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Gleiches gilt für alle vorhandenen Unterlagen, Anschriftenlisten, Debitorenlisten oder ähnliches. Wir haben jederzeit das Recht, die Lager des Käufers zu besichtigen, solange unserem Eigentumsvorbehalt unterfallende Waren dort gelagert werden.
6.8 Wir sind von einer Pfändung, sonstigen geltend gemachten Rechten Dritter sowie jeglichen anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware, der im Miteigentum stehenden Ware oder der abgetretenen Forderungen unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns insoweit entstehenden Ausfall.
6.9 Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um insgesamt mehr als 15 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten – nach unserer Wahl – verpflichtet.

§ 7. Mängelhaftung
7.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen, schriftlich bei uns eingehend, zu rügen. Die Rüge muss unter Angabe der Chargen- bzw. Losbezeichnung des als mangelhaft gerügten Produktes sowie unter Angabe dessen Verfalldatums bzw. Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgen. Diese Angaben können – auch nach Ablauf der Rügefrist – nachgereicht werden und sind zur Fristwahrung nicht erforderlich. Nach Ablauf der Rügefrist sind Ansprüche für erkennbare Mängel ausgeschlossen. Nachbesserungen, Untersuchungen u. ä. bedeuten keinen Verzicht auf den Einwand der Verspätung gegenüber erhobenen Rügen. Entsprechendes gilt bei unwirksamer oder unvollständiger Rüge.
7.2 Der Käufer ist verpflichtet, bei erkannten Mängeln die Verwendung der gelieferten Ware sowie insbesondere deren Weiterverkauf unverzüglich einzustellen.
7.3 Soweit die von uns gelieferten Produkte mangelhaft sind, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, gemäß den gesetzlichen Vorschriften sowie den Regelungen dieses Absatzes nach eigener Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schadensersatzansprüche bestehen ausschließlich in dem Umfang, der in diesen AGB geregelt ist. Die Ansprüche bei Mängeln verjähren mit Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Lieferung; § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB und § 479 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.
7.4 Wir übernehmen insbesondere keine Haftung für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung bzw. Nutzung durch den Käufer oder Dritte.
7.5 Werden die Produkte verändert durch den Käufer oder einen Dritter verändert, besteht unsererseits keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen.
7.6 Werden die Produkte in anderer als der aus den Kennzeichnungstexten ersichtlichen bestimmungsgemäßen Art und Weise verwendet, besteht unsererseits keine Haftung für die Folgen einer bestimmungswidrigen Anwendung.
7.7 Eventuelle mündliche, insbesondere telefonische Zusagen z.B. zu Produkteigenschaften usw. durch unsere Mitarbeiter sind unverbindlich und geschehen ohne Vollmacht und ohne Rechtswirkung für uns.

§ 8. Retouren; Rückgaben
8.1 Vertragsgemäß gelieferte Ware wird insbesondere aus Gründen der Produkt- und Arzneimittelsicherheit nur im Rahmen der Retourenregelung zurückgenommen. Die Retourenregelung ist auf unserer Homepage einsehbar unter:
8.1.a Großhandel
8.1.b Apotheken
8.2 Unaufgeforderte Warenrücksendungen können von uns ohne Ankündigung vernichtet werden. Etwaige Erstattungsansprüche bestehen für den Rücksendenden nicht.

§ 9. Haftung
9.1 Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung für uns erkennbar waren. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz/Arzneimittelgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
9.2 Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben sind, verjähren Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche in zwölf (12) Monaten und ist die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, höchstens auf den Auftragswert. Darüber hinaus sind Aufwendungsersatzansprüche des Käufers in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung der jeweiligen Bestellung hat.
9.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen AGB vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie z. B. entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie des Arzneimittelgesetzes bleiben unberührt.
9.4 Soweit nach diesen AGB unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe der Recordati Pharma GmbH sowie für die Haftung von Mitarbeitern und Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 10. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf gelieferter Produkte ist nur in der von uns vorgesehenen Originalverpackung und – sofern von uns vorgesehen – mit der entsprechenden Packungsbeilage gestattet. Originalverpackung meint dabei sowohl Blister usw. als auch Faltschachteln bzw. äußere Umhüllungen. Beim Weiterverkauf zu beachten sind etwaige Vertriebswegbeschränkungen bzw. Abgabebeschränkungen, die für die von uns gelieferten Produkte insbesondere für Arzneimittel und Medizinprodukte Kraft Gesetzes bestehen bzw. bestehen können. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die von uns gelieferten Produkte vom Käufer an Dritte aufgrund entsprechender Vertriebswegsregelungen abgegeben werden dürfen.

§ 11. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt bzw. von uns anerkannt sind.

§ 12. Gerichtsstand, Rechtswahl
12.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Rechtswahlregeln.
12.2 Gerichtsstand ist das für unser Unternehmen zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben.

13. Nebenabreden, Teilnichtigkeit
13.1 Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
13.2 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

Stand: März 2017